Die Umstände für die Eignung einer bestimmten Rechtsform ändern sich von Zeit zu Zeit. Hierbei kommt es vor allem auf steuerrechtliche Aspekte an, wobei auch Fragen der Haftung, der Finanzierung, der Sozialversicherung und des Erb-, Miet- und Gewerberechts eine Rolle spielen können. Es gibt keine Patentlösung, welche für alle Fälle das ideale Modell darstellt. Eine Umgründung kann auch bereits durch den gesellschaftlichen Wandel eines Unternehmens notwendig werden. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, Vermögen aus dem Unternehmen herauszulösen (zB zum Schutz des Eigentums).

Zentrale Fragen, die für die „richtige“ Rechtsform Ihres Unternehmens entscheidend sind, sind zum Teil auch von strategischer Natur. So stellt sich die Frage, ob in den nächsten Jahren Gewinne vor allem zu Ausschüttungszwecken oder für Investitionen verwendet werden sollen. Hinsichtlich der Entscheidungskriterien für die Entwicklung des Unternehmens kann die Aufbereitung einer sorgfältigen Planung eine wertvolle Ergänzung sein. Diese können wir gemeinsam mithilfe moderner Planungsprogramme effizient und verständlich gestalten.

Auf Basis von Vergleichsrechnungen können folgende Schlüsse in Bezug auf die Rechtsformgestaltung gewonnen werden: GmbHs haben vor allem einen Steuervorteil, wenn ein hohes Einkommen erzielt wird und relativ geringe Ausschüttungen geplant sind. Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind jedoch eindeutig steuerlich vorteilhafter bei geringen und mittleren Einkommen bzw. bei hohen Entnahmen oder wenn der 13%-ige Gewinnfreibetrag genutzt werden kann.

Der rechtzeitige Wechsel der Rechtsform bei Änderung der Rahmenbedingungen unterstützt Sie langfristig den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern.

Unser Leistungsangebot:

  • Rechtsformvergleichsrechnung
  • Rechtzeitiges Ansprechen von Veränderungsbedarf
  • Gemeinsame Analyse Ihrer langfristigen Interessen und Bedürfnisse
  • Erstellung von Planungsrechnungen
  • Langjährige Erfahrung in der Durchführung von Umgründungen

Bei der Wahl der Rechtsform sollten nicht nur steuerliche, sondern auch persönliche, betriebswirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Kriterien abgewogen werden. Diese sind Teil unseres Gesamtkonzepts und finden daher im Rahmen unserer Beratung jedenfalls Berücksichtigung.

 

Mag. (FH) Franz Wolfgang Spitzer

 

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