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Steuerberatung bei Unternehmensnachfolge

Langjährige Erfahrung insbesondere bei Familienunternehmen

Einerseits bedeutet die Unternehmensnachfolge ein „Loslassen“, andererseits eine große Veränderung für den gesamten Betrieb. Daher sollen die Folgen der Unternehmensnachfolge im Detail durchdacht werden. Dabei gibt es neben erb-, arbeits-, miet- und haftungsrechtlichen Fragen viele steuerliche Gesichtspunkte zu bedenken.

Unser zentraler Ansatzpunkt ist es, die Interessen aller Beteiligten festzustellen um Haftungsfragen, zivilrechtliche Fragen, Fragen der Generationennachfolge und der Altersvorsorge individuell bestmöglich zu behandeln. Für die Gestaltung der Verträge ist die Hinzunahme eines Notars/Rechtsanwalts unbedingt erforderlich. Gerne stellen wir den Kontakt zu langjährig erprobten Spezialisten her.

Unser Leistungsangebot

Die Frage nach der Unternehmensnachfolge betrifft früher oder später fast jedes Unternehmen. Neben den vielen Fragen einer Unternehmensnachfolge im Allgemeinen, kommen bei Familienunternehmen noch ganz spezielle Fragestellungen hinzu: zB die Bestimmungen des Erbrechts. Was passiert, wenn der Unternehmer den Betrieb plötzlich nicht mehr führen kann? Oder was ist zu tun, wenn die Kinder das Unternehmen gar nicht übernehmen wollen?

Durch rechtzeitiges Überlegen und mittel- bis langfristige Planung sollen Streitigkeiten in der Familie verhindert werden. Hierzu liefern wir gerne Anregungen und bereiten Unternehmensnachfolgen langfristig vor. Somit wird sichergestellt, dass keine Übergabe „vom Zaun gebrochen“ werden muss.