Artikel zum Thema: Freibetrag

Maßnahmen vor Jahresende 2016 - Für Arbeitgeber

November 2016
Kategorien: Klienten-Info

Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer (pro Dienstnehmer p.a.)

  • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) 365 €;
  • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenk) 186 €;
  • Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie zur Beseitigung von Katastrophenschäden;
  • Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken, nicht aber ein vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplätze);
  • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis 300 €;
  • Mitarbeiterbeteiligung 3.000 €;
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz von bis zu 4,40€ pro Arbeitstag;
  • Zuschuss für Kinderbetreuungskosten 1.000 €;
  • Mitarbeiterrabatte auf Produkte des Unternehmens, die nicht höher als 20 % sind, führen zu keinem Sachbezug. Diese 20% sind eine Freigrenze, d.h. wird ein höherer Rabatt gewährt, liegt prinzipiell ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, von dem im gesamten Kalenderjahr nur 1.000 € (Freibetrag) steuerfrei sind.

Bild: © Zerbor - Fotolia

 

 

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